Wie erfolgt die Ausbildung von tauben Dolmetschenden?

Der tgsd e.V. bietet keine Aus- und Fortbildung an, dies wird von Zeit zu Zeit von Universitäten oder anderen Institutionen angeboten. Daher gibt es in letzter Zeit weitere Angebote von anderen Anbietern. Wenn uns die Anbieter von Aus- und Weiterbildungen informieren, werden wir diese auf der Website veröffentlichen.

Das Zentrum für Weiterbildung der Universität Hamburg koordiniert und führt in den Jahren 2010-2020 in mehreren Blöcken die berufsbegleitende Weiterbildung zur „Tauben Gebärdensprachdolmetscher:in“ durch.

Diese Weiterbildung wird vom Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V. anerkannt und von der Hessischen Lehrkräfteakademie mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die Weiterbildung richtet sich an taube Menschen mit Zweisprachkompetenz. Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine Aufnahmeprüfung. Die Teilnehmenden müssen mindestens zwei Arbeitssprachen beherrschen, darunter die Deutsche Gebärdensprache und eine weitere Gebärdensprache wie beispielsweise Amerikanische Gebärdensprache, Türkische Gebärdensprache oder Russische Gebärdensprache. Alternativ können auch die Deutsche Gebärdensprache und International Sign oder Schriftdeutsch als Arbeitssprachen gewählt werden.

Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von zwei Jahren und umfasst insgesamt 14 thematisch zugeordnete Module. Zu Beginn der Weiterbildung findet eine Eignungsprüfung statt, bei der die Bewerbenden auf ihre Sprachkenntnisse und ihr Verständnis des Berufsbildes der Gebärdensprachdolmetschenden geprüft werden. Nach erfolgreich bestandener Eignungsprüfung können die weiteren Module absolviert werden. Die Module behandeln Themen wie Linguistik der Deutschen Gebärdensprache, Translationswissenschaft, Deutsch, Gedächtnistraining, Vom-Blatt-Übersetzen, Simultandolmetschen, Medienübersetzen, International Sign, Mediendolmetschen, Teamdolmetschen, Berufsethik und Berufskunde sowie ein Praktikum.

Für jedes Modul werden je nach Umfang zwischen 3 und 10 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit Transfer System (ECTS) vergeben, wobei ein ECTS-Punkt etwa 30 Stunden Workload entspricht. Die teilnehmenden Personen erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an allen Modulen und der Anfertigung eigener Arbeiten das Universitätszertifikat mit insgesamt 90 ECTS.

Nach Abschluss aller 14 Module haben die Personen mit dem Universitätszertifikat die Möglichkeit, sich für die staatliche Prüfung zur dolmetschenden Person bei der Hessischen Lehrkräfteakademie anzumelden. Die Prüfung dauert in der Regel ein halbes Jahr und wird von drei Prüfenden abgenommen, die vom BGSD e.V. anerkannte Taube und Hörende Dolmetschenden sind. Es gibt verschiedene Berufsabschlüsse, die bei der staatlichen Prüfungsstelle geprüft werden, darunter Dolmetscherin für Deutsche Gebärdensprache, Dolmetscherin für internationale Gebärden und Dolmetscherin für Schriftdeutsch. Die genauen Bezeichnungen der Berufsabschlüsse wurden in der Prüfungsordnung von 2018 neu formuliert.

Die Weiterbildung zu „Taube Dolmetschende“ in Deutschland ist somit eine einzigartige Möglichkeit für taube Menschen, ihre Fähigkeiten im Gebärdensprachdolmetschen zu entwickeln und einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen.

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