Unser Berufsverband

Die tauben Gebärdensprachdolmetschenden in Deutschland und Österreich haben sich zu einem Berufsverband zusammengeschlossen, um aktiv an der Weiterentwicklung ihres Berufsfeldes zu arbeiten und das Verständnis für ihre Tätigkeit zu fördern. Das Ziel ist auch, dieses Berufsbild bekannt zu machen, die Einsatzbereiche zu erklären, aber auch Abgrenzungen zu anderen Berufsbildern zu definieren. Die Aufklärung über ihren Beruf und die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen gehören zu weiteren Aufgaben der Mitglieder.

Die Ausbildung der tauben Dolmetschenden bzw. Übersetzenden in Deutschland war ein weiterbildendes Studium, das gemeinsam vom Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser (IDGS) der Universität Hamburg und der ebenfalls dort ansässigen Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) angeboten wurde und mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen hat.

Die Lehrinhalte des Studiums waren äußerst vielfältig und reichten von Gedächtnistraining und Linguistik fürs Gebärdensprachdolmetschen über International Sign bis zu Simultandolmetschen, Vom-Blatt-Übersetzen und Dolmetschen vom Teleprompter.

Die ersten tauben Gebärdensprachdolmetschenden haben das Studium im September 2011 erfolgreich beendet und im Anschluss die staatliche Prüfung am Amt für Lehrerbildung (AfL) in Darmstadt absolviert. Die absolvierenden Personen gründeten unmittelbar nach Abschluss des Studiums eine Arbeitsgruppe, welche sich „Forum tgsd“ nennt.

Was ist der Unterschied zu hörenden Gebärdensprachdolmetschenden? Die meisten hörenden Gebärdensprachdolmetschenden sind lautsprachlich aufgewachsen und haben später eine Gebärdensprache als Fremdsprache erlernt. Für taube Gebärdensprachdolmetschenden hingegen ist eine Gebärdensprache die Erstsprache und Alltagssprache. Sie sind seit ihrer Kindheit mit der Gehörlosengemeinschaft vertraut.

Die tauben Gebärdensprachdolmetschenden arbeiten in Settings, bei denen zwischen unterschiedlichen Gebärdensprachen gedolmetscht wird, aber auch in solchen, bei denen zwischen einer Gebärdensprache und einer Lautsprache gedolmetscht wird. In diesem Fall arbeiten sie zusammen mit hörenden Gebärdensprachdolmetschenden, z. B. bei Vorträgen, die von hörenden Dolmetschenden aus der deutschen Lautsprache in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) und anschließend von tauben Dolmetschenden aus der DGS in eine andere Gebärdensprache oder in International Sign gedolmetscht werden.

Ein Setting mit Schriftdolmetschenden ist auch oft der Fall. Die Schriftdolmetschenden übersetzen das Gesprochene in Schriftsprache und die tauben Dolmetschenden können den Text lesen und in die Zielgebärdensprache dolmetschen.

Sie kommen beispielsweise bei Kongressen oder Tagungen zum Einsatz und arbeiten je nach den sprachlichen Gegebenheiten mit hörenden und/oder tauben Teammitgliedern zusammen.

Des Weiteren fertigen die tauben Dolmetschenden sogenannte Vom-Blatt-Übersetzungen an, bei denen ein schriftlicher Text in eine Gebärdensprache übersetzt wird, beispielsweise der Text von diversen Formularen, Anträgen und vielem mehr. Ebenfalls dolmetschen sie für taube Menschen mit Migrationsgeschichte, deren Erstsprache nicht die Deutsche Gebärdensprache ist, sowie für taube Menschen mit besonderen sprachlichen Bedürfnissen. Dies können zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit einer Mehrfachbehinderung sein. Eine spezielle Form des Dolmetschens, die mit der Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten verstärkt zum Einsatz kommt, ist das Ferndolmetschen, bei dem sich die Dolmetschenden an einem anderen Ort befinden als die restlichen Beteiligten und über das Internet mit dem Geschehen „verbunden“ sind. Auf diese Weise dolmetschen die tauben Dolmetschenden unter anderem politische Veranstaltungen.

Ein weiteres Arbeitsfeld für taube Gebärdensprachdolmetschende ist der Bereich der Internetauftritte von Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. In dieser Hinsicht ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 relevant: Darin wird unter anderem festgelegt, dass bestimmte Inhalte der Internetauftritte von Behörden der Bundesverwaltung in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen sind.

Die Qualität von Übersetzungsdienstleistungen ist uns als professionellen Sprachmittlern sehr wichtig. Einen Orientierungspunkt hierzu bildet beispielsweise die europäische Norm DIN EN 15038 für Übersetzungsdienstleister. Diese legt Qualitätsstandards für Übersetzungen fest und führt beispielsweise die Qualitätssicherung als notwendiges Kriterium für qualitativ hochwertige Übersetzungen auf.

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