Der tgsd e.V. bietet selbst keine Aus- und Fortbildungen an. Entsprechende Angebote werden von Zeit zu Zeit von Universitäten oder anderen Institutionen durchgeführt. Aktuell gibt es wieder neue Ausbildungsangebote verschiedener Anbieter. Sofern wir von Anbietern über Aus- und Weiterbildungen informiert werden, veröffentlichen wir diese Informationen auf unserer Website.
Die Ausbildung zur*zum „Tauben Gebärdensprachdolmetscher:in“ (TGSD) wird seit 2010 in mehreren Blöcken als berufsbegleitende Weiterbildung angeboten. Begonnen wurde sie vom Zentrum für Weiterbildung der Universität Hamburg, das die Weiterbildung bis 2020 koordinierte und durchführte. In den Folgejahren wurde bzw. wird sie von verschiedenen Einrichtungen angeboten.
Diese Weiterbildung wird vom Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e.V. anerkannt und schließt mit einer staatlichen Prüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie ab.
Die Weiterbildung richtet sich an taube Menschen mit ausgeprägter Zweisprachkompetenz. Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Die Teilnehmenden müssen mindestens zwei Arbeitssprachen sicher beherrschen, darunter die Deutsche Gebärdensprache (DGS) sowie eine weitere Gebärdensprache, beispielsweise die Amerikanische Gebärdensprache, die Türkische Gebärdensprache oder die Russische Gebärdensprache. Alternativ können auch die Deutsche Gebärdensprache und International Sign oder Schriftdeutsch als Arbeitssprachen gewählt werden.
Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von zwei Jahren und umfasst insgesamt 14 thematisch gegliederte Module. Zu Beginn der Weiterbildung findet eine Eignungsprüfung statt, in der die Bewerbenden hinsichtlich ihrer Sprachkompetenzen sowie ihres Verständnisses des Berufsbildes von Gebärdensprachdolmetschenden geprüft werden. Nach erfolgreichem Bestehen können die weiteren Module absolviert werden.
Die Module behandeln unter anderem folgende Themen: Linguistik der Deutschen Gebärdensprache, Translationswissenschaft, Deutsch, Gedächtnistraining, Vom-Blatt-Übersetzen, Simultandolmetschen, Medienübersetzen, International Sign, Mediendolmetschen, Teamdolmetschen, Berufsethik und Berufskunde sowie ein Praktikum.
Für jedes Modul werden – je nach Umfang – zwischen 3 und 10 Leistungspunkten nach dem Europäischen Credit Transfer System (ECTS) vergeben. Ein ECTS-Punkt entspricht dabei einem Workload von etwa 30 Stunden. Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Modulen sowie der Anfertigung eigener schriftlicher und praktischer Arbeiten erhalten die Teilnehmenden ein Universitätszertifikat im Umfang von insgesamt 90 ECTS.
Nach Abschluss aller 14 Module besteht mit dem Universitätszertifikat die Möglichkeit, sich zur staatlichen Prüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie anzumelden. Die Prüfungsphase dauert in der Regel etwa ein halbes Jahr. Die Prüfung wird von drei Prüfenden abgenommen, darunter vom BGSD e.V. anerkannte taube und hörende Dolmetschende.
Im Rahmen der staatlichen Prüfung können verschiedene Berufsabschlüsse erworben werden, darunter Dolmetscher:in für Deutsche Gebärdensprache, Dolmetscher:in für internationale Gebärden sowie Dolmetscher:in für Schriftdeutsch. Die genauen Bezeichnungen der Berufsabschlüsse wurden in der Prüfungsordnung von 2018 neu gefasst.
Die Weiterbildung zur*zum „Tauben Dolmetschenden“ in Deutschland stellt eine besondere Möglichkeit für taube Menschen dar, ihre Kompetenzen im Gebärdensprachdolmetschen weiterzuentwickeln und einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.


