Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit hat über ihre BFIT (Bundesaufsicht für barrierefreie Informationstechnik) eine überarbeitete Handlungsempfehlung zur Ausschreibung von DGS-Videos veröffentlicht. Sie ist unter beiden Links verfügbar.

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Der TGSD-Verband weist ausdrücklich auf den Punkt 2.3 „Nachweise zur Fachkunde (persönliche Eignung, Qualifikation und Erfahrung)” hin, da dieser für unsere Arbeit als zertifizierte Gebärdensprachdolmetscher/-innen von besonderer Relevanz ist.

Wir bitten die Verantwortlichen sowie Auftraggeber von Videoübersetzungen ausdrücklich darum, darauf zu achten, dass sowohl die eingesetzten Gebärdensprachdolmetscher/-innen als auch die Auftraggeber diese Handlungsempfehlungen einhalten.
Sie bilden die Grundlage der Qualitätssicherung und sind für eine professionelle und verantwortungsvolle Umsetzung unverzichtbar.